Wer zahlt was? – Die Kosten

Wer übernimmt die Kosten für eine Mammographie, Sonographie und eventuelle Folgeuntersuchungen?

Private Krankenkassen

Die privaten Krankenkassen tragen in der Regel die Kosten sämtlicher Untersuchungen. Zur Sicherheit schauen Sie gegebenenfalls in Ihren Vertragsunterlagen nach und gleichen diese Information mit dem von Ihnen gewählten, individuellen Versicherungstarif ab.

Gesetzliche Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Mammographie und Sonographie unter folgenden Voraussetzungen:

  • familiäres Risiko bei Verwandten ersten Grades (Mutter/Schwester)
  • körperlich auffälliger Befund
  • Zustand nach Brustkrebs

Die Vorsorgemammographie ohne erhöhtes familiäres Risiko wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt.

Was ist BRCA?

Rund 5-10% aller Frauen, die in Deutschland an einem Brustkrebs (Mammakarzinom) erkranken, weisen eine Veränderung des Erbguts auf, die in der Familie der Betroffenen weiter vererbt werden kann.1

Die häufigste und bekannteste Veränderung im Erbgut (Genmutation) ist die des BRCA1- und des BRCA2-Gens. Darüber hinaus kennt man mittlerweile weitere Gene, die ein hohes (PALB2) oder ein moderates Risiko (ATM, CHEK2, BARD1, RAD51C, RAD51D) für die Entwicklung einer Brustkrebserkrankung darstellen. Die Untersuchung der Risikogene ist fortwährend Gegenstand der Forschung.

Brustkrebs, der durch eine Veränderung im BRCA-Gen bedingt ist, nimmt häufig einen schnelleren und schwereren Verlauf.

Das Deutsche Konsortium für Familiären Brust- und Eierstockkrebs hat anhand von Studien bestimmte Kriterien festgelegt, wann eine Untersuchung auf die Risikogene in Frage kommt.2 (Wenn bei Ihnen in der Familie jemand an Brustkrebs erkrankt ist, können sie hier nachlesen, ob eine genetische Beratung und ggf. Testung erfolgen sollte 3). Betroffene Frauen und Männer mit einer BRCA1- oder BRCA2-Mutation haben lebenszeitlich ein erhöhtes Risiko für die Entwicklung eines Mammakarzinoms. Sie sollten daher ein Beratungsgespräch mit einer Fachärztin/Facharzt für Humangenetik wahrnehmen, des Weiteren sind ihnen umfassendere Untersuchungen zur Früherkennung eines Mammakarzinoms empfohlen.4,5

Diese umfassen eine halbjährliche ärztliche Tastuntersuchung sowie eine halbjährliche Ultraschallkontrolle ab dem 25. Lebensjahr, ab dem 40. Lebensjahr sollte zusätzliche eine jährliche Mammographie erfolgen. Des Weiteren sind ab dem 25. Lebensjahr jährliche Kernspintomographien angeraten.

Weitere prophylaktische Maßnahmen, um das Erkrankungsrisiko zu reduzieren, sind jeweils Einzelfallentscheidungen, vor denen alle medizinischen und persönlichen Kriterien ausführlich zusammen mit den betreuenden Ärzten abgewogen werden müssen.

 

Quellen:

1 www.krebsinformationsdienst.de/service/iblatt/iblatt-familiaerer-brust-u-eierstockkrebs.pdf

2 Kast, K., et al., Prevalence of BRCA1/2 germline mutations in 21 401 families with breast and 
ovarian cancer. J Med Genet, 2016. 53(7): p. 465-71

3 www.konsortium-familiaerer-brustkrebs.de/betreuungskonzept/beratung/

4 www.ago-online.de/fileadmin/ago-online/downloads/_leitlinien/
kommission_mamma/2021/Einzeldateien/
2021D_02_Brustkrebsrisiko_und_Praevention_MASTER_final_20210301.pdf

5 www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/mammakarzinom/